Hilfen und Anleitungen in einem Todesfall

So spricht der Herr:
Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst.
Ich habe dich bei deinem Namen gerufen. Du bist mein.

NEU!!!

Beschluss des Pfarrgemeinderates vom 6. Juni 2016

Von nun an kann der Sarg mit dem Verstorbenen, der in der Totenkapelle aufgebahrt wird, während des Rosenkranzes in die Kirche gebracht werden. Nach dem Rosenkranz wird er wieder in die Kapelle zurückgeführt.

Hilfen und Anleitungen in einem Todesfall

Herr, gib ihnen die ewige Ruhe. Das ewige Licht leuchte ihnen. Lass sie ruhen in Frieden. Amen

 

Meldung des Todesfalles:
• beim Seelsorger Perathoner Raimund 0471/793343
• beim Bestattungsdienst, z.B. Demetz Thomas 0471 793660 oder 328 2340284
• Absprache mit dem Seelsorger über Abendrosenkranz, Beerdigungstermin, Gottesdienst, Ministranten, Beisetzung im Friedhof (auch Feuerbestattung)
• beim Vertrauensarzt, falls die Person zu Hause gestorben ist:
Der Arzt stellt den Tod fest. Er stellt anschließend die Todesbescheinigung aus.
• in der Gemeinde, Standesamt 0471/792032: Todesbescheinigung abgeben, Beerdigungsbewilligung holen
• Friedhofswächter Bernhard Demetz 0471/792251 - 3249589763 beauftragen das Grab auszuweisen.
Die Spesen für die Aushebung des Grabes sind dem Totengräber Thomas Demetz zu bezahlen.
• Sterbeandenken mit christlichem Zeichen und kurzes Gebet für den Verstorbenen

Beerdigungsgottesdienst:
• wenn es erwünscht ist, dass der Kirchenchor, Männerchor usw. bei der Beerdigung singt:
Kirchenchor: Hanspeter Runggaldier 338 790 8990 ;
Männerchor: Lukas Perathoner 338 933 7667
• Vorbeter, Sarg- und Kranzträger, Licht und Kreuzträger (ideal: Nachbar) organisieren
• freiwillige Spende für Ministranten u. Messner
• Carabinieri od. Gemeindepolizei von der Beerdigung informieren und darauf hinweisen, wann der Trauerzug über eine längere Strecke auf der Landesstrasse bzw. Gemeindestrasse gehen muss.
• Gestaltung des Beerdigungsgottesdienstes:
Es ist erwünscht, dass die Angehörigen nach Möglichkeit bei der Gestaltung des Gottesdienstes selber mitwirken: Lesung, Fürbitten, weitere Gebete usw., und diese mit dem zelebrierenden Priester begutachten lassen.
Allfällige Spesen sind im Pfarrhaus zu begleichen (z.B. hl. Messen zum 7. und zum 30. Tag, Kreuz für Grab), außer Chor u. Aushebung des Grabes.
• Gedächtnisspenden:
Statt Blumen, können Spenden im Pfarrhaus gegeben werden:
Spenden für Erhaltung unserer Pfarrkirche u. des Friedhofes, hl. Messen für den Verstorbenen, Spenden für verschiedene Hilfeorganisationen (Caritas, Lebenshilfe, u.a.)

Allgemeine Angaben für das Grab:
• die Außengröße der Grabeinfassungen ist einheitlich festgelegt:
Gräber 55 cm breit und 115 cm lang (samt Kreuzsockel); Grabeinfassung: roter Porphyr erwünscht;
Stärke der Einfassungssteine: 8 cm und sie dürfen nicht mehr als 10 cm aus dem Boden herausragen;
• auf unserem Friedhof werden nur schmiedeeiserne Kreuze aufgestellt;
• für jede Grabstätte muss eine Bezugsperson ernannt werden;
• jede Neuanschaffung und Erneuerung eines Grabes muss vom Friedhofskomitee begutachtet werden

 

Friedhofsordnung

Aktualitäten

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Uhrzeit Hl. Messe

SAMSTAG Vorabendmesse:
20.00 Uhr in deutscher Sprache 

SONNTAG und FEIERTAGE:

9.30 Uhr in deutscher und italienischer Sprache

 

Den Link zu den Gottesdiensten findet man hier